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Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung ) in der Stadt Glückstadt

Aufgrund der §§ 21 und 23 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 06.03.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 136, 250) i.V. mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) – alle Gesetze jeweils in der z.Zt. gültigen Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 26.03.2009 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Stadt Glückstadt vom 21.12.2007 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Glückstadt, den 21.04.2009

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Gerhard Blasberg